Sie wohnen im Netz der EVKR und möchten eine Photovoltaik-Anlage errichten?
Hier finden Sie alle Informationen und Formulare, die Sie hierfür benötigen.
Gemäß neuem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg --> Rechtsgrundlage
Wichtigste Informationen in Kürze
Allgemein
Förderung für PV-Anlagen, Speicher etc.
Ladestation für E-Autos
Aufhebung 70%-Regel
PV-Anlagen
Vergütungssätze für PV-Anlagen
Volleinspeiseanlagen
Voraussetzungen für erhöhte Vergütung ab Inbetriebnahme 30.07.2022
Vergütungskategorien
Alle Vergütungskategorien (Gesamtübersicht)
Neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten
Einspeisevertrag
Wenden Sie sich hierzu an einen eingetragenen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl.
Dieser reicht für Sie eine Anmeldung ein. Sie erhalten von uns postalisch eine Rückmeldung i.d.R. mit einer Freigabe inkl. einer Checkliste und allen Formularen. In der Checkliste finden Sie eine Auflistung welche Unterlagen wir benötigen, damit Sie zeitnah die Vergütung erhalten.
Bitte beachten: Netzengpässe in dem Verteilnetz der EVKR
Hauskauf, Schenkung, Erbe oder Umfirmierung Ihres Unternehmens. Es gibt viele Möglichkeiten zu einer PV-Anlage zu gelangen.
Bitte teilen Sie uns die Änderung innerhalb von 4 Wochen mit (allgemeine Frist des Marktstammdatenregisters).
Der Wechsel ist zu melden auf der Website des Marktstammdatenregisters (meldepflichtig!).
Liebe Kundinnen und Kunden,
aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.
Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an eeg@evkr.net senden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
Weitere Informationen finden Sie hier!