Photovoltaik

Sie wohnen im Netz der EVKR und möchten eine Photovoltaik-Anlage errichten?
Hier finden Sie alle Informationen und Formulare, die Sie hierfür benötigen.

Allgemeines

PV-Pflicht für Baden-Württemberg

Gemäß neuem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg --> Rechtsgrundlage

Wichtigste Informationen in Kürze

  • Mindestens 60% der relevanten Dachfläche ist mit PV-Modulen auszustatten (Ausnahmen, auf Grund starker Verschattung, zu kleinen Dachflächen etc. sind in der Rechtsgrundlage genannt)
  • bei Schrägdächern zählen nur die Dachseiten zwischen der Ausrichtung West, Süd und Ost. Bei Flachdächern die gesamte Fläche.
  • Bauherren/innen müssen vor Beantragung des Netzanschlusses mit der zuständigen Baurechtsbehörde klären, ob und in welchem Umfang die gesetzliche PV-Pflicht bei dem Bauvorhaben greift.
  • spätestens 12 Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss der/die Bauherr/in die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister gegenüber der Baurechtsbehörde nachweisen. (Registrierungshilfe Marktstammdatenregister)
  • Wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage an einen Elektrofachbetrieb. Dieser reicht die Anmeldung für Sie ein.
  • Bitte fragen Sie bei PV-Anlagen über 100 kW, wie z.B. auf Fabrikhallen oder öffentlichen Gebäuden, frühzeitig bei der EVKR an.
  • Um unnötige Kosten für unterschiedliche Anschlusspunkte zu vermeiden, benötigt die EVKR mit der Anschlussfrage sowohl die bezugsseitige Anmeldeleistung, als auch die installierte Leistung Ihrer zu errichtenden PV-Anlage.

 

Förderprogramme & Rechtliches

Allgemein

https://www.bafa.de/

Förderung für PV-Anlagen, Speicher etc.

KfW-Förderung

Ladestation für E-Autos

KfW-Förderung E-Autos

Aufhebung 70%-Regel

Antrag zur Aufhebung 70%-Regel

Vergütung von PV-Anlagen

Ihre Photovoltaik-Anlage

PV-Neuanlage

Wenden Sie sich hierzu an einen eingetragenen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl.

Dieser reicht für Sie eine Anmeldung ein. Sie erhalten von uns postalisch eine Rückmeldung i.d.R. mit einer Freigabe inkl. einer Checkliste und allen Formularen. In der Checkliste finden Sie eine Auflistung welche Unterlagen wir benötigen, damit Sie zeitnah die Vergütung erhalten.

Bitte beachten: Netzengpässe in dem Verteilnetz der EVKR

Anlagenverkauf / Betreiberwechsel

Hauskauf, Schenkung, Erbe oder Umfirmierung Ihres Unternehmens. Es gibt viele Möglichkeiten zu einer PV-Anlage zu gelangen.

Bitte teilen Sie uns die Änderung innerhalb von 4 Wochen mit (allgemeine Frist des Marktstammdatenregisters).

Der Wechsel ist zu melden auf der Website des Marktstammdatenregisters (meldepflichtig!).

Ansprechpartner

EEG Team
07742 85675-39

 

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.

Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!