Fälligkeitstermine der monatlichen Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind jeweils Mitte des Monats fällig (Februar bis Dezember).
Bitte beachten: Im Januar ist kein Abschlag fällig, da Jahresendabrechnung.
Wollen Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen?
Als PDF-Datei haben wir Ihnen ein Formular hinterlegt. Dieses können Sie abspeichern und ausfüllen oder ausdrucken und ausgefüllt mit Ihrer Unterschrift bei uns abgeben.