Die EVKR informiert

Meldepflichten von Ladeeinrichtungen und Stromspeicher

Meldepflichten von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (e-Ladesäulen)

Mit der neuen TAB 2019 (Technische Anschlussbedingungen) ist jeder e-Ladesäulenbetreiber verpflichtet seine Ladeeinrichtung beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Ab einer Größe von 12 kW Leistung sind diese sogar genehmigungspflichtig. (TAB Seite 18)

Registrierungspflicht für nichtgemeldete Stromspeicher endet zum 31.12.2019

Bis zum Jahresende (31.12.2019) haben Sie noch die Möglichkeit nicht registrierte Stromspeicher im Marktstammdatenregister nachzumelden.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Bei Nichtmeldung greifen ab dem 01.01.2020 Sanktionen nach §52 Abs.1 Nr.1 und 2 und Abs.3 EEG.

Die Bundesnetzagentur hat hierzu eine Infobroschüre mit allen relevanten Fristen veröffentlicht:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Stromspeicher.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Dies kann auch Auswirkungen auf die Vergütung Ihrer PV-Anlage haben, wenn die eingespeisten Strommengen der PV-Anlage und Stromspeicher nicht eindeutig trennbar sind.

Versäumte Registrierungen von Stromspeichern sind nachzuholen. Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen nach Ablauf der Amnestiefrist zu vermeiden, ist es erforderlich, die Registrierung des EE-Stromspeichers im Marktstammdatenregistern bis zum 31.12.2019 vorzunehmen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung

Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.

Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!