Unsere Tarife

Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG ist Grundversorger in den Gemeinden Klettgau, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen a.H.

Gewerbetarif

Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die EVKR den EVKRextra-Tarif an. Der EVKRextra-Tarif ist speziell für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh/a und weniger als 100.000 kWh/a.

RLM-Kunden-Tarif

Der RLM-Kunden-Tarif ist ein Tarif für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh/a oder einen Jahreshöchstleistung von 30 kW. RLM-Kunden werden monatlich abgerechnet und erhalten einen fernauslesbaren Zähler. Dieser Zähler sendet jede Viertelstunde den aktuellen Verbrauch an unser System.

 

Wenn Sie Interesse an unserem RLM-Kunden-Tarif haben wenden Sie sich bitte an:

Anika Maier
Bereichsaufgaben
Vertrieb-Marketing
07742 85675-41

RLM- Ersatzversorgung

 

Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.Juli 2005 hat u.a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Kernstück der neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Gemäß EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung liefern wir Energie in Gebieten, in denen die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG gem § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, auch im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung tritt ein, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

In die Ersatzversorgung können auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung fallen, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh beträgt.

Das entsprechende Preisblatt für die Ersatzversorgung Strom (RLM-Kunden), gültig für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung, können Sie nachfolgend als PDF Datei herunterladen.

 

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Vertrieb.

Gerne können Sie uns eine Mail schreiben oder uns telefonisch kontaktieren.

Ansprechpartner

Anika Maier
Vertrieb-Marketing
07742 85675-41

 

Tarifrechner