Unsere Tarife

Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG ist Grundversorger in den Gemeinden Klettgau, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen a.H.

Gewerbetarif

Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die EVKR den EVKRextra-Tarif an. Der EVKRextra-Tarif ist speziell für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh/a und weniger als 100.000 kWh/a.

RLM-Kunden-Tarif

Der RLM-Kunden-Tarif ist ein Tarif für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh/a oder einen Jahreshöchstleistung von 30 kW. RLM-Kunden werden monatlich abgerechnet und erhalten einen fernauslesbaren Zähler. Dieser Zähler sendet jede Viertelstunde den aktuellen Verbrauch an unser System.

 

Wenn Sie Interesse an unserem RLM-Kunden-Tarif haben wenden Sie sich bitte an:

Anika Maier
Bereichsaufgaben
Vertrieb-Marketing
07742 85675-41

RLM- Ersatzversorgung

 

Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.Juli 2005 hat u.a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Kernstück der neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Gemäß EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung liefern wir Energie in Gebieten, in denen die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG gem § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, auch im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung tritt ein, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

In die Ersatzversorgung können auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung fallen, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh beträgt.

Das entsprechende Preisblatt für die Ersatzversorgung Strom (RLM-Kunden), gültig für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung, können Sie nachfolgend als PDF Datei herunterladen.

 

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Vertrieb.

Gerne können Sie uns eine Mail schreiben oder uns telefonisch kontaktieren.

Ansprechpartner

Anika Schnurr
Vertrieb-Marketing
07742 85675-41
E-Mail schreiben

 

Tarifrechner

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.

Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!