⚠️ Aktueller Hinweis zu Haustürbesuchen

Die EVKR schickt derzeit keine Mitarbeiter oder beauftragten Personen zu Ihnen nach Hause, um Vertrags- oder Versorgungsdaten abzufragen, Energieangebote zu unterbreiten oder Vertragsabschlüsse anzubieten.

Sollten Sie an Ihrer Haustür zu diesen Themen angesprochen werden, melden Sie den Besuch bitte bei uns – insbesondere, wenn dabei der Eindruck erweckt wird, die Person handle im Auftrag der EVKR.

Wir nehmen Ihre Hinweise auf und prüfen den Sachverhalt auf mögliche Wettbewerbsverstöße. Hilfreich sind Angaben zum Zeitpunkt des Besuchs, zum genannten Unternehmen und zu den getätigten Aussagen

Unser Rat: Geben Sie Unbekannten keine Vertragsdaten, Zählernummern oder Rechnungen und lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich direkt an uns.


 

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!