Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
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