Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb von 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
Das gilt bei Umzügen zu beachten:
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Seit dem 06. Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Abwicklung von Lieferantenwechseln und für die Lieferantenzuordnung bei Ein- und Auszügen. Danach ist ein Lieferantenwechsel innerhalb 24 Stunden möglich. Eine Lieferantenzuordnung ist nur noch für die Zukunft möglich, die bisherige Möglichkeit einer rückwirkenden Lieferantenzuordnung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen besteht nicht mehr.
Was bedeutet 24-h-Lieferantenwechsel?
Das bedeutet, dass ein neuer Stromlieferant innerhalb eines Werktages die Belieferung eines Kunden anstelle des bisherigen Lieferanten übernehmen kann.
Kann ich jetzt jederzeit meinen Lieferanten wechseln?
Nein. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen von Stromlieferverträgen werden durch die Neuregelung nicht verändert. Auch unsere Verträge haben festgelegte Laufzeiten und Kündigungsfristen, die unabhängig von der Neuregelung, weiterhin gültig sind.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Bei einem Umzug muss der Strombezig am neuen Wohnort möglichst frühzeitig (14 Tage vorher) beim Netzbetreiber angemeldet werden, d.h. nicht erst nach Übernahme bzw. Einzug. Umgekehrt muss auch der Auszug, d.h. das Ende der Belieferung am alten Wohnort, angemeldet werden. Beauftragen Sie also möglichst vor dem Umzugstermin den von Ihnen ausgewählten Stromlieferanten damit, die Belieferung am neuen Wohnort zu übernehmen und am bisherigen Wohnort zu beenden.
Was passiert, wenn ich meinen Einzug nicht rechtzeitig anmelde?
Ziehen Sie an einen neuen Wohnort und beziehen Sie dort Strom, ohne vorherige Einzugsmeldung durch einen von Ihnen gewählten Stromlieferanten beim Netzbetreiber, übernimmt der örtliche Grundversorger (in Klettgau, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen a.H., die Energieversorgung Klettgau-Rheintal) zunächst die Belieferung. Eine rückwirkende Zuordnung des von Ihnen gewählten Stromlieferanten zum Einzugstermin ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich meinen Auszug nicht zum Auszugstermin anmelde?
Dann gilt der Stromverbrauch an Ihrem bisherigen Wohnort zunächst weiterhin als Lieferung an Sie, auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.
Liebe Kundinnen und Kunden,
aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.
Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an eeg@evkr.net senden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
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