Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u.a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Kernstück der neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Gemäß EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung, liefern wir Energie in Gebieten, in denen die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG gem § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, auch im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung tritt ein, wenn:
In die Ersatzversorgung können auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung fallen, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh beträgt.
Das entsprechende Preisblatt für die Ersatzversorgung Strom (RLM-Kunden), gültig für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung, können Sie nachfolgend als PDF Datei herunterladen.
Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, welches Ihrem Energiebedarf entspricht.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Vertrieb.
Liebe Kundinnen und Kunden,
aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.
Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an eeg@evkr.net senden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
Weitere Informationen finden Sie hier!