Ersatzversorgung

Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u.a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Kernstück der neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Gemäß EnWG und der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung, liefern wir Energie in Gebieten, in denen die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG gem § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, auch im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung/Ersatzbelieferung tritt ein, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

In die Ersatzversorgung können auch Industrie- und Geschäftskunden mit 1/4h-Lastgangmessung fallen, die keine Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG sind, deren Jahresverbrauch in Niederspannung mehr als 10.000 kWh beträgt.

Das entsprechende Preisblatt für die Ersatzversorgung Strom (RLM-Kunden), gültig für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung, können Sie nachfolgend als PDF Datei herunterladen.

 

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energielieferungsvertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, welches Ihrem Energiebedarf entspricht.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Vertrieb.

Ansprechpartner

Anika Schnurr
Vertrieb-Marketing
07742 85675-41
E-Mail schreiben

 

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!