Wir über uns

Der Versorger in Ihrer Region

Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR) ist seit 1. Januar 2015 als Betreiber des Elektrizitätsverteilnetzes für Planung, Betrieb und Vermarktung von Energie- und Netzanlagen in den Gemeinden Klettgau, Hohentengen a.H., Jestetten und Lottstetten verantwortlich. Die Gemeindewerke Klettgau, Hohentengen, Jestetten und Lottstetten übertragen zu diesem Zeitpunkt sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber auf die EVKR.

Ebenfalls seit dem 01.01.2015 ist die EVKR Stromlieferant und Grundversorger im gesamten Netzgebiet.

Das Stromnetz umfasst alle Leitungen vom Stromversorger zum Kunden in diesen Gemeinden. Es gibt Mittel- und Niederspannungsnetze. Die Mittelspannungsnetze werden mit ca. 16.800 Volt betrieben. Die Niederspannungsnetze dienen vorwiegend zur Versorgung der privaten Haushalte und Kleingewerbetreibenden. Sie haben eine Spannung von ca. 400 Volt. Die EVKR ermöglicht auch die Versorgung von Abnahmestellen über vorübergehende Netzanschlüsse, die sogenannten Baustromanschlüsse.

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.

Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!