Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Maßnahmen durch den Bundestag festgelegt. Mineralölunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgase (THG) zu reduzieren. Schaffen Sie das nicht oder nicht im vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten. Um dies zu vermeiden, können seit dem 01. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von Elektrofahrzeugen* als Ausgleich angerechnet werden.
*Gilt für rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (keine Hybrid-Fahrzeuge)
Sie als E-Auto Besitzer sparen mit jeder Fahrt CO2-Emissionen ein. Das wird belohnt: Seit dem 01.02.2022 können Sie als Besitzer eines rein batteriebetriebenen E-Autos Ihre THG-Quote verkaufen und sich damit eine steuerfreie Prämie sichern.
Um E-Auto-Besitzer die Beantragung der THG-Quote zu vereinfachen, legt das Umweltbundesamt jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch eines E-Fahrzeugs fest und berechnet die Quote. Über einen Zwischenhändler, werden die einzelnen Quoten gebündelt und an die Mineralölunternehmen veräußert.
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
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