Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet. Für die Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) der EVKR ist die Strompreisbremse relevant.
Die Strompreisbremse startet im März 2023 und gilt rückwirkend ab Januar 2023. Somit werden im März 2023 auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Dauer der Strompreisbremse ist auf Ende 2023 begrenzt. Die Bundesregierung kann aber ggf. die Strompreisbremse um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängern. Nach Auslaufen der Preisbremse gilt für den folgenden Energieverbrauch wieder der dann aktuelle Vertragspreis.
Sie müssen nichts weiter tun. Aktuell arbeiten wir mit allen Kräften an der technischen Umsetzung für Ihre Entlastung über die Strompreisbremse. Zur Höhe Ihres persönlichen Entlastungskontingents und welche Auswirkung dies auf Ihre Abschläge und Abrechnung hat, werden wir Sie gesondert informieren.
Wir berücksichtigen den monatlichen Entlastungsbetrag nach dem Strompreisbremsegesetz ab März 2023 in Ihren Abschlägen. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine schriftliche Information über Ihre neuen Abschlagsbeträge. Die Entlastungsbeträge aus dem Januar und Februar 2023 werden berücksichtigt.
Grundlage für Berechnung ist laut Gesetz der aktuelle prognostizierte Jahresverbrauch.
Wir erhalten von Ihrem Netzbetreiber den aktuellen prognostizierten Jahresverbrauch. Dieser ist die Basis zur Berechnung Ihres Entlastungsbetrages.
Die Strompreisbremse gilt für sämtliche Tarife der EVKR, entscheidend ist jedoch der Jahresverbrauch der Kunden:
Das ist richtig. Aktuell arbeiten wir mit allen Kräften an der technischen Umsetzung für Ihre Entlastung über die Energiepreisbremse. Die Jahresrechnungen die wir aktuell ausstellen, weisen noch keinen Entlastungsbetrag der Energiepreisbremse aus.
Ebenso: Der Abschlagsplan für die kommenden 12 Monate enthält erstmal nicht die Erstattungsbeträge der Preisbremse. Keine Sorge, die Entlastungsbeträge der Energiepreisbremse werden wir auf jeden Fall so schnell wie möglich für Sie umsetzen. Sie müssen nichts weiter tun. Zur Höhe Ihrer Entlastungen und welche Auswirkung diese auf Ihre Abschläge und Abrechnung haben, werden wir Sie gesondert informieren.
Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie auch auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.html |