Pressemitteilung der EVKR

Strompreis der EVKR steigt ab Januar 2023

Der Energiemarkt ist in Aufruhr

Klettgau, 3. November 2022 - Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG muss aufgrund erheblicher Kostensteigerungen bei den Beschaffungskosten für Strom sowie bei den Netzentgelten die Preise zum 1. Januar 2023 erhöhen.

Seit 2020 hat die EVKR die Strompreise aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie des Unternehmens nur moderat an die gestiegenen Strombeschaffungskosten anpassen müssen. Der Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 hat die EVKR vollständig an seine Kunden weitergegeben.

Seit 2021 haben sich sowohl die langfristigen Beschaffungspreise für Strom für die kommenden Jahre als auch die kurzfristigen Beschaffungspreise an den Energiebörsen versiebenfacht – im August und September 2022 sogar zeitweise verzehnfacht und mehr. Die Kostensteigerungen resultieren u.a. aus den stark gestiegenen Preisen für fossile Energieträger wie Kohle und Gas. Der Krieg in der Ukraine und die Verknappung der Energielieferungen seitens Russlands haben die Preissteigerungen zusätzlich „befeuert“. Ein weiterer Faktor war die Wasserknappheit in den Flüssen und Seen im Sommer und der daraus resultierenden geringeren Stromproduktion (Wasser-, Pumpspeicher- und Atomkraftwerke).

Die EVKR beschafft den Strom für ihre Kunden zum Teil lange im Voraus. So kann die EVKR kurzfristige Marktpreiserhöhungen innerhalb des Jahres in einem bestimmten Rahmen ausgleichen und seinen Kunden verlässliche und faire Preise anbieten. Preissteigerungen in der Größenordnung, wie sie derzeit den Markt beherrschen, lassen sich jedoch für die kommenden Jahre nicht ausgleichen. Daher zwingt diese aktuelle Entwicklung die EVKR dazu, die Preise für Haushalts- und Gewerbekunden (Grundversorgung, Sonder- und Wärmetarife) zum 1. Januar 2023 anzuheben.

Der Arbeitspreis für die Kilowattstunde im Grundversorgungstarif (Eintarif) beträgt ab 1. Januar 2023 41,70 Cent. Das entspricht einer Erhöhung von 12,64 Cent pro Kilowattstunde gegenüber Dezember 2022 und 8,21 Cent gegenüber Juni 2022, vor dem Wegfall der EEG-Umlage. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt sich daraus eine Kostensteigerung von monatlich ca. 36,87 Euro (+38 %), beziehungsweise von 23,95 Euro (+22 %) im Vergleich zu den Preisen vor dem Wegfall der EEG-Umlage. Der jährliche Grundpreis bleibt trotz steigender Netzentgelte unverändert.

Die Preise für die Sondertarife der EVKR steigen in ähnlichem Umfang. „Eine Preisanpassung zum 1. Januar 2023 lässt sich leider nicht umgehen - diese bewegt sich aber im aktuellen Marktmittelfeld“ erklärt Bürgermeister Andreas Morasch, Aufsichtsratsvorsitzender der EVKR.

Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG steht für Versorgungssicherheit, Regionalität und Arbeitsplätze vor Ort. „Aus diesem Grund ist uns ein offener und fairer Umgang mit unseren Kunden sehr wichtig“ betont Geschäftsführer Andreas Linger.

Details und weitere Informationen zu den Preisänderungen und zu den Produkten der EVKR erhalten unsere Kundinnen und Kunden in einem persönlichen Schreiben Mitte November.

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.

Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!