Barrierefreiheitserklärung
Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen.
Dabei orientieren wir uns insbesondere an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (L-BGG-DVO) sowie an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der Norm EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.evkr-gmbh.de/
Beschreibung der Dienstleistung
Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG bietet Versorgungsdienstleistungen im Bereich Energie für Privat-, Gewerbe- und kommunale Kunden an. Über die Website werden Informationen zu Leistungen, Tarifen sowie Serviceangebote bereitgestellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Die Bewertung basiert auf:
Eine weitergehende manuelle Prüfung ist vorgesehen.
Beschreibung der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Bei der Gestaltung der Website wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit berücksichtigt:
Die Umsetzung orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie der Norm EN 301 549.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
Begründung
Die genannten Einschränkungen beruhen überwiegend auf bestehenden technischen und strukturellen Gegebenheiten der aktuellen Website sowie historisch gewachsenen Systemarchitekturen.
Maßnahmen zur Verbesserung und Zeitplan
Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit.
Geplant sind insbesondere:
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen laufender technischer Weiterentwicklungen.
Ziel ist es, die bestehenden Barrieren bis spätestens 31.12.2026 weitestgehend zu beheben.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13.04.2026 erstellt und zuletzt am 13.04.2026 überprüft.
Sie wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.
Rückmeldung und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich an uns wenden:
Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG
Industriestraße 19
79771 Klettgau
E-Mail: service@evkr.net
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und antworten spätestens innerhalb eines Monats.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und kann ohne Rechtsbeistand durchgeführt werden.
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
Weitere Informationen finden Sie hier!