Pressemitteilung EVKR

Pressemitteilung

Klettgau, 15. November 2024 - Stabile SLP-Preise (Haushalts- und Gewerbekunden) im Versorgungsgebiet der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG für das Jahr 2025.

Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (im folgenden EVKR genannt) freut sich, ihren Haushalts- und Kleingewerbekunden mitteilen zu können, dass die Stromtarife für das Jahr 2025 nicht steigen und somit konstant gehalten werden. Durch unsere sorgfältige Planung können wir die Schwankungen der Preise an den Energiebörsen abfedern und so vorerst weitere Tariferhöhungen vermeiden. Die Gewichtung der Einzelbestandteile des Strompreises hingegen wird sich aufgrund von Neuerungen in der Energieregulierung im kommenden Jahr verändern. Kunden zahlen für jede Kilowattstunde Strom einen Teil für die Strombeschaffung incl. den Vertriebskosten, für die Netzentgelte und für Steuern, Abgaben und Umlagen. Manche dieser Anteile steigen, andere sinken.

Aufgrund der durch die Bundesnetzagentur beschlossenen „Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energie“ sinken einerseits die Netznutzungsentgelte der EVKR im Jahr 2025. Der Mechanismus sieht vor, dass Energieversorger, die aufgrund eines hohen Anteils an Erneuerbaren Energien besonders stark in ihr Stromnetz investieren, durch eine bundesweite Verteilung der Investitionskosten entlastet werden. Da im Netzgebiet der EVKR insbesondere der Ausbau von Photovoltaikanlagen massiv zugenommen hat, profitieren die Stromkunden der EVKR von dieser neuen Regelung (Mehrkostenwälzung).

Auf der anderen Seite steigen die bundeseinheitlichen Umlagen. Die Offshore-Netzumlage erhöht sich von 0,656 ct/kWh auf 0,816 ct/kWh, die KWKG-Umlage von 0,275 ct/kWh auf 0,277 ct/kWh und der sogenannte „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (bis 2024 „§ 19 StromNEV-Umlage“) wird von 0,643 ct/kWh auf 1,558 ct/kWh angehoben. Diese Umlage sieht u.a. vor, dass besonders energieintensive Unternehmen ein reduziertes Netzentgelt beantragen können. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen des Netzbetreibers werden als Aufschlag anteilig auf alle Endverbraucher verteilt. Der vorgenannte Mechanismus zur Mehrkostenwälzung ist ebenfalls ab dem Jahr 2025 in der Regelung zum „Aufschlag für besondere Netznutzung“ enthalten.

Darüber hinaus steigen die Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb im nächsten Jahr. Als regionaler Energieversorger nutzt die EVKR u.a. eine langfristige Beschaffungsstrategie, um den Strom an den Energiebörsen einzukaufen. Da die Strombeschaffung für ein Kalenderjahr über mehrere Jahre erfolgt, haben die Jahre 2022 und 2023 noch immer einen starken Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Preissituation. Das Jahr 2022 gilt dabei als „Extremjahr“, da neben den Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine auch ausbleibender Wind (weniger Windenergie) und der Ausfall von französischen Atomkraftwerken die Preise auf dem europäischen Strommarkt in die Höhe getrieben haben.

Durch unsere langfristig orientierte Beschaffungsstrategie lassen sich außerordentliche Preisschwankungen besser kompensieren, als durch eine kurzfristige und häufig mit Spekulationen verbundene Beschaffungsstrategie.

Insgesamt gleichen sich die sinkenden Netzentgelte und die steigenden Beschaffungskosten so aus, dass wir die Preise für Haushalts- und Kleingewerbekunden für das kommende Jahr stabil halten können.

„Wir danken all unseren Kunden für ihr Vertrauen und sind überzeugt, dass wir durch
Transparenz und Weitsicht gemeinsam die Energiewende bewältigen und unseren Teil zur
Transformation des Energiesystems beitragen können“.

Andreas Linger, Geschäftsführer | Carlos Groß, Prokurist

Bei Fragen zu unseren Produkten oder für eine Tarifberatung können Sie uns telefonisch unter Tel. +49 7742 85675-60 oder per Mail unter kontaktieren.

 

Pressemitteilung EVKR SLP-Preise 2025

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