Netznutzung

Netzzugang

Zugang zum deutschen Versorgungsnetz

Die geographische Lage der Gemeinden Hohentengen, Klettgau, Jestetten und Lottstetten führte Anfang des letzten Jahrhunderts dazu, dass die Stromversorgung mit Abschluss eines Staatsvertrages über die Schweiz sichergestellt wurde.

Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co.KG (kurz EVKR) hat deshalb keine direkte oder indirekte physikalische Anbindung an das deutsche Stromnetz:

Seit dem 01.04.2019 ist es Kunden im Netzgebiet der EVKR möglich ihren Stromversorger (Lieferanten) zu wechseln.

Dies erfolgt rein virtuell, ähnlich wie beim Online-Banking und setzt keinen physikalischen Anschluss an das deutsche Stromnetz voraus. Aufgrund der Umsetzung dieses virtuellen Modells ist es dann möglich einen Lieferantenwechsel nach GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) durchzuführen.

Dieses Modell wurde in enger Zusammenarbeit mit der Landesregulierungsbehörde in Stuttgart und der Bundesnetzagentur entwickelt.

Für Rückfragen zum Lieferantenwechsel stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Shared Service zur Verfügung.

Shared Service
Tel 07742 85675-0

Die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co.KG ist Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG. Hier erhalten Sie den Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft durch das zuständige Finanzamt zur weiteren Verwendung:

Nachweis Wiederverkäufer bis 2019

Nachweis Wiederverkäufer bis 2022

Nachweis Wiederverkäufer bis 2025

 

Lieferanten

Hier können Sie unseren aktuellen Lieferantenrahmenvertrag Strom mit den jeweiligen Anlagen, sowie weitere relevante Dokumente/Informationen herunterladen:

 

Zertifikat Strom EDM
Standardlastprofile EVKR
 

Hinweis auf Verweigerung Netzzugang nach § 20 Abs. 2 EnWG

Die Gewährung des Zugangs zu dem Stromversorgungsnetz der EVKR kann gemäß § 20 Abs. 2 EnWG von der EVKR verweigert werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Die Ablehnung erfolgt in Textform und wird der Regulierungsbehörde unverzüglich mitgeteilt. Die EVKR weist darauf hin, dass für eine geforderte Begründung der Ablehnung im Falle eines Kapazitätsmangels gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EnWG, dem Beantragenden Kosten entstehen und diese ihm gemäß § 20 Abs. 2 anteilig in Rechnung gestellt werden.

 

Netznutzungsentgelte

Die Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Strom- und Gasnetzbetreiber für die Netznutzung zur Netzdurchleitung von den Netznutzern erheben.

Die Entgelte bestehen aus Netznutzung und dem konventionellen Messstellenbetrieb (inkl. Messung) zzgl. gesetzliche Abgaben und MwSt.

Grundversorgung

Gemäß § 36 (2) EnWG ist Grundversorger das Unternehmen, welches für den Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre (2022-2024) festgestellt und gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt wurde.

Grundversorger in den Gemeinden Klettgau, Hohentengen a.H., Jestetten und Lottstetten ist jeweils die Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co.KG.

 

Ansprechpartner

Jasmin Abend
Shared Service
07742 85675 31

oder

Shared Service
07742 85675-34