Bevor Bauarbeiten wie Bohrungen, Baggern, Aufgrabungen und andere Arbeiten durchgeführt werden, müssen Sie sich Informationen zu den unter der Erde liegenden Versorgungsleitungen einholen.
Unsere Mitarbeiter erteilen für Ihr Bauvorhaben die Planauskünfte für unterirdische Stromversorgungsleitungen in unserem Netzgebiet Klettgau, Jestetten, Lottstetten, Hohentengen a.H.
Ansprechpartner
Alfredo Minicozzi
Elektromeister
Tel. 07742 85675-52
alfredo.minicozzi@evkr.net
Coskun Dengiz
Auftragsabrechnung
Tel. 07742 85675-21
coskun.dengiz@evkr.net
Die Niederspannungsanschlussverordnung wurde vom Gesetzgeber zum 08.11.2006 erlassen. Die darin geltenden Verordnungen regeln die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann in der Spannungsebene Niederspannung an ihr Elektrizitätsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
Hier können sie die aktuelle Niederspannungsanschlussverordnung, die ergänzenden Bedingungen sowie das Preisblatt der EVKR zur NAV herunterladen:
Sie sind Bauherr oder Planer und benötigen einen Hausanschluss oder wünschen Sie eine Änderung oder Verstärkung Ihres Anschlusses? Wir von den EVKR helfen Ihnen gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens!
Wir bitten Sie, ein vollständiges, verbindliches und individuelles Vertragsangebot bei uns schriftlich anzufordern. Bitte verwenden Sie dafür die nachfolgenden Dokumente und machen Sie dabei alle Angaben, die zum Abschluss des Netzanschlussvertrag erforderlich sind.
Für Baustellen - aber auch für Feste und Veranstaltungen - stellen wir Ihnen innerhalb unserer Netzgebiete einen vorübergehenden Stromanschluss zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung und besprechen mit uns die Möglichkeiten der Bereitstellung. Für einen vorübergehenden Anschluss ist einer die folgenden Anträge erforderlich:
Hier können Sie unseren aktuellen Netzanschluss-, Anschlussnutzungsvertrag für die Niederspannung sowie die Zustimmungserklärung vom Grundstrückseigentümer als Muster herunterladen:
Entsprechend § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannungsebene sowie gemäß § 19 EnWG Technische Mindestanforderungen (TMA) veröffentlicht. Für den Niederspannungsanschluss gelten folgende technische und vertragliche Anschlussbedingungen.
Seit dem 27.04.2019 gilt die VDE-Anwendungsregel-Norm 4100 (VDE-AR-N-4100)
VDE-AR-N 4100: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)
Seit dem 01.10.2019 gelten die Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB BW, Ausgabe April 2019).
Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB BW Ausgabe April (gültig ab 01.10.2019)
Ab dem 01.12.2023 gelten die Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB BW, Ausgabe 2023).
Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB BW Ausgabe 2023 (gültig ab 01.12.2023)
Wenn Sie Ihre Stromanlage in Betrieb nehmen wollen oder Sie eine Fertigstellungsanzeige für Ihre Stromanlage wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur. Er reicht den Antrag auf Inbetriebsetzung der Stromkundenanlage ein und erhält die Genehmigung nach Prüfung und Zustimmung. Den Zeitpunkt der Inbetriebsetzung stimmt Ihr Installateur mit uns gemeinsam ab. Mit dem Antrag reichen Sie bitte für die nachstehend aufgeführten Geräte folgende Datenblätter ausgefüllt ein:
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der EVKR gilt die VDE-AR-N 4110 (Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)).
Diese gelten ab dem 01.09.2023.
Hinweis: Die VDE-AR-N 4110 gilt für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz und für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz mit einer Leistung ab 135 kW.
Hier können Sie unseren aktuellen Netzanschluss-, Anschlussnutzungsvertrag für die Mittelspannung sowie die Zustimmungserklärung vom Grundstückseigentümer als Muster herunterladen:
Der Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an unser Verteilungsnetz erfolgt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Für die Anfrage zur Netzeinspeisung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Bitte beachten: Netzengpässe in dem Verteilnetz der EVKR
Hier können Sie die aktuellen Dokumente und Formulare herunterladen, die für die Anmeldung einer Erzeugungsanlage zwingend notwendig sind:
Informationen zu den Formularen
EEG Messkonzepte (Langfassung)
Hier können Sie die aktuellen Dokumente und Formulare herunterladen, die für die Anmledung eines Stromspeichers zwingend notwendig sind:
Anmeldeformular für Speicher
Datenblatt Speichersystem Niederspannung
Information
FNN-Hinweis: Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
Ab 01.08.2014 müssen auch Letztverbraucher von Strom aus Erneuerbaren Energien die EEG-Umlage bezahlen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen:
Keine EEG-Umlage ist zu zahlen bei:
Wenn EEG-Umlage anfällt, ist sie aber nicht zu 100% zu bezahlen, sondern es fallen anteilige Prozentsätze an:
Ab 01.08.20214 sind für den Eigenverbrauch 30% der EEG-Umlage zu zahlen.
Ab 01.01.2016 steigt der Satz auf 35% und ab 01.01.2017 sind 40% der dann geltenden Höhe der EEG-Umlage zu bezahlen.
Voraussetzung für die Geltendmachung der verringerten Sätze ist aber, dass der Letztverbraucher die Anlage auch selbst betreibt, den Strom selbst verbraucht und seinen Eigenverbrauch auch exakt und fristgemäß an die EVKR meldet. Ansonsten müssen 100% der EEG-Umlage bezahlt werden.
Um in das Netz der EVKR einspeisen zu können, müssen die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen den im Einzelfall notwendigen technischen Mindestanforderungen der EVKR und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
Die nachfolgenden Vorschriften müssen zwingend eingehalten werden:
VDE-AR-N 4105 (Niederspannung Erzeugungsanlagen)
VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung)
Sie haben Fragen zu Ihrer Erzeugungsanlage, Stromspeicher oder zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)? Dann sprechen Sie uns gerne an! Das EEG-Team und unser Technischer Leiter helfen Ihnen gerne weiter.
Sie haben Fragen zur Abrechnung, Vergütung oder zum EEG/KWKG?
EEG-Team
Tel. 07742 85675-39
eeg@evkr.net
Sie haben technische Fragen?
Alfredo Minicozzi
Elektrotechnikermeister
Tel. 07742 85675 52
alfredo.minicozzi@evkr.net
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber ihren Kunden gem. §§ 6 und 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ermöglichen, Anträge für Standard-Netzanschlüsse sowie für Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen online über ein Webportal des Netzbetreibers abzuwickeln.
In Zusammenarbeit mit der NetzWerkStadt GmbH & Co. KG hat die EVKR ein solches Webportal erstellt, über das Anträge online eingereicht werden können.
Link zum Portal → Digitales Netzanschlussportal der EVKR