Ablesung Jahresverbrauchsabrechnung und EEG-Abrechnung 2022
Die EVKR führt in diesem Jahr ab dem 07. November die Ablesung zur Jahresabrechnung Strom durch.
Für die Ablesung der Stromzähler werden Ihnen Ablesekarten per Post zugesandt, die Sie selbst ausfüllen und zurücksenden können.
Für die Ablesekampagne wurde die Firma Co.met GmbH als bundesweit agierendes Unternehmen beauftragt.
Sie erhalten mit der Karte eine ausführliche Erklärung wie die Ablesung erfolgen soll. Darauf ist ebenso beschrieben, wie Sie uns Ihre Daten via Internet, QR-Code, Telefax oder über den Postweg zukommen lassen können.
Bitte achten Sie im November 2022 auf Ihre eingehende Post.
Zur Erstellung der Jahresabrechnung benötigen wir unbedingt Ihre Zählerstände. Sollten wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden Ihre Zählerstände anhand Ihres Vorjahresverbrauchs geschätzt. Falls wir keine Zählerstände von Ihrer PV-Anlage erhalten, wird die Vergütung ab dem 01. April 2023 temporär eingestellt.
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung wird zum 25. Januar 2023 erstellt und versandt. Die EEG-Abrechnung erhalten Sie ab Ende Januar.
Bitte bei elektronischen Zählern beachten:
Die vorangestellten Zahlen im Display bedeuten:
1.8.1 Strombezug Hochtarif
1.8.2 Strombezug Niedertarif
1.8.0 Gesamtstrombezug
2.8.0 Stromeinspeisung
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter Tel. +49 (0) 7742/85675-34 zur Verfügung.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal
Liebe Kundinnen und Kunden,
aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.
Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an eeg@evkr.net senden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
Weitere Informationen finden Sie hier!