Die EVKR startet mit dem Austausch von modernen Messeinrichtungen, deshalb sind in den nächsten Monaten Monteure und externe Dienstleister in Ihrer Gemeinde unterwegs. Betroffen sind alle Zähler, deren Eichfrist abläuft.
Sollten Sie einen Zähler, der ausgetauscht werden muss, besitzen, erhalten Sie ein gesondertes persönliches Schreiben.
Nähere Information zum neuen Messstellenbetriebsgesetz und den modernen Messeinrichtungen finden Sie unter Messstellenbetrieb.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter, telefonisch unter 07742 - 85675 -0 zur Verfügung oder besuchen Sie uns in unserem Verwaltungsgebäude.
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
Weitere Informationen finden Sie hier!