Information der EVKR

Turnusmäßger Stromzählerwechsel 2020

Information der EVKR

Turnusmäßiger Stromzählerwechsel 2020

 

Stromzähler unterliegen dem deutschen Eichgesetz. Aus diesem Grund müssen

Ferraris-Zähler alle 16 Jahre und elektronische Stromzähler alle 8 Jahre gewechselt werden.

Alle betreffenden Kunden haben im November 2019 ein entsprechendes Ankündigungsschreiben erhalten.

Die EVKR hat hierfür folgende Firma beauftragt:

Wassermann Engineering & Consulting GmbH

Die Monteure führen einen Berechtigungsausweis mit sich. Zur Sicherheit lassen Sie sich diesen vor dem Zählerwechsel zeigen.

Sollten die Monteure Sie nicht zu Hause erreichen, wird eine schriftliche Mitteilung hinterlassen.

Dieser Austausch ist für den Verbraucher mit keinen Kosten verbunden.

 

Wenn Sie Fragen zum turnusmäßigen Zählerwechsel haben können Sie sich gerne an uns wenden unter:

Tel. +49 (0)7742-85675 0

 

Für kurzzeitige Einschränkungen, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis.

 

Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.

Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!