Die Bundesregierung möchte mit ihrem Konjunkturpaket die Wirtschaft in der Corona-Krise wieder ankurbeln. Eine Maßnahme dieses Paketes beinhaltet, die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% für den Strombezug ab dem 01. Juli bis zum 31.Dezember 2020.
Wir als Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG möchten, dass Sie maximal von dieser Mehrwertsteuer-Senkung profitieren. Für Kunden, die eine Jahresrechnung für 2020 oder eine Schlussrechnung mit Leistungsdatum nach dem 30.07.2020 erhalten, bedeutet dies, dass der komplette Verbrauch 2020 nur mit 16 % berechnet werden wird.
Eine automatische Anpassung der monatlichen Abschläge erfolgt nicht, diese werden mit der Jahresrechnung verrechnet.
Gerne können Sie uns Ihre Zählerstände mitteilen, wir prüfen ob Ihr Abschlag noch mit Ihrem aktuellem Verbrauchsverhalten zusammenpasst oder angepasst werden kann.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal
Tel. +49 (0) 7742- 85675 0
Fax. +49 (0) 7742- 85675 99
Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025
- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)
- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)
Weitere Informationen finden Sie hier!