Registrierungshilfe Marktstammregister

Damit Sie auch zukünftig die volle Einspeisevergütung erhalten, müssen alle Anlagen bis zum 31.01.2021 im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Dies betrifft auch Stromspeicheranlagen.

Werden Anlagen nicht vor Ablauf der Frist gemeldet, greifen gesetzliche Sanktionen.

Hier finden Sie eine Registrierungshilfe für PV-Anlagen die der EVKR von den Stadtwerken Buchen zur Verfügung gestellt wurde.

 

Bei Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Steffen Lüdtke
EEG-Team
Tel. +49 (0)7742 85675 32

Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

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Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!