Rückenwind für Stadtwerke und kommunale Energieversorger in Baden-Württemberg

Rückenwind für Stadtwerke und kommunale Energieversorger in Baden-Württemberg

Die neue Regierungskoalition in Baden-Württemberg setzt im Koalitionsvertrag ein wichtiges Signal: Die Energiewende braucht nicht nur Ziele, Genehmigungen und Ausbaupfade – sie braucht vor allem eine tragfähige Finanzierung.

Wir als EVKR begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition die Eigenkapitalstärkung kommunaler Energieversorger in den Blick nimmt. Stadtwerke stehen im Zentrum der Energie- und Wärmewende: Sie investieren in Netze, Wärmeinfrastruktur, erneuerbare Energien, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung. Genau dafür brauchen sie finanzielle Spielräume.

Positiv ist, dass die Koalition mehrere konkrete Hebel benennt: landesseitige Finanzierungsinstrumente, Beteiligungskapital, die Mobilisierung privaten Kapitals, weitergereichte kommunale Kredite, Bürgerbeteiligungsmodelle sowie einen möglichen revolvierenden Fonds für Bürgerenergieprojekte. Auch die geplante maßvolle Erweiterung kommunaler Kreditmöglichkeiten kann ein wichtiger Baustein sein, wenn Investitionen in Strom, Wärme, Wasser und Abwasser mit verlässlicher Ertragsperspektive verbunden sind.

Ebenso richtig ist der Blick auf die Netzinfrastruktur. Bürgschaften und weitere Instrumente zur Abfederung hoher Baukostenzuschüsse können helfen, Engpässe zu lösen und Investitionen zu beschleunigen.

Natürlich steht vieles noch unter Haushaltsvorbehalt. Und ja: Entscheidend werden nun die konkrete Ausgestaltung, die Verlässlichkeit der Instrumente und die Geschwindigkeit der Umsetzung sein. Aber die Richtung stimmt.

Die Koalition erkennt: Kommunale Energieversorger sind keine Randakteure der Energiewende – sie sind ihre Umsetzungspartner vor Ort.

Jetzt gilt es, aus politischen Absichtserklärungen wirksame Finanzierungsinstrumente zu machen. Die EVKR steht bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.

Starke Stadtwerke bedeuten starke Kommunen. Und starke Kommunen sind die Grundlage einer erfolgreichen Energiewende.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Thomas Bechtold

CEO EVKR GmbH & Co. KG

Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG


 

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!