Senkung der EEG-Umlage ab dem 01. Juli

Information zur Senkung der EEG-Umlage ab dem 01. Juli 2022

Die EVKR gibt den Vorteil durch die Senkung der EEG-Umlage an ihre Kunden weiter.

Der Bundestag hat das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen.
Die EEG-Umlage wird somit zum 01. Juli 2022 auf 0,00 ct/kWh gesenkt, um Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten – sechs Monate früher als im Koalitionsvertrag geplant.

Wir als Energieversorgung Klettgau-Rheintal geben diese Senkung automatisch und in voller Höhe an Sie weiter. Das heißt für Sie, ab dem 01. Juli 2022 berechnen wir 4,43 ct./kWh* brutto weniger für Ihren verbrauchten Strom und Sie müssen nichts tun.

Eine automatische Anpassung der monatlichen Abschläge erfolgt nicht, diese werden mit der Jahresrechnung verrechnet.

*Der Bruttopreis ist gerundet und enthält 19% Mehrwertsteuer.

Bei Fragen können Sie sich gerne bei der EVKR melden unter:

Tel: 07742-85675 0

E-Mail:

Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund aktuell hohem Kundenaufkommen und personeller Engpässe sind wir derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen kann. Viele Anliegen können jedoch auch ganz einfach über unsere Website erledigt werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Services.

Beachten Sie: Unsere Ansprechpartner für Erzeugungsanlagen und EEG-Prozesse sind vorübergehend telefonisch zu folgender Zeit erreichbar:
Mittwochs von 15:00 – 18:00 Uhr. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!