Umzüge und Bearbeitungszeiten während der Urlaubszeit

 

Liebe Kunden,

um Sie auch während der Ferien- und Urlaubszeit bestmöglich betreuen zu können, bitten wir Sie, An- und Abmeldungen Ihres Stromvertrags frühzeitig vorzunehmen.

Aufgrund der Urlaubszeit kann es derzeit zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit sowie zu verlängerten Bearbeitungszeiten von bis zu zwei bis drei Wochen kommen. Eine rechtzeitige Meldung hilft dabei, Verzögerungen zu vermeiden und Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln.

Bitte beachten Sie bei einem Umzug

Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromlieferverträgen gesetzlich nicht mehr möglich. Daher ist eine frühzeitige Meldung besonders wichtig.

Wir empfehlen Ihnen:

  • Melden Sie Ihren Einzug möglichst frühzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage vor dem Umzug.
  • Melden Sie auch Ihren Auszug rechtzeitig, damit die Strombelieferung zum gewünschten Termin beendet werden kann.
  • Beauftragen Sie Ihren Stromlieferanten rechtzeitig mit der Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle sowie der Abmeldung der bisherigen Verbrauchsstelle.

Was passiert bei einer verspäteten Anmeldung?

Beim Einzug:
Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig, übernimmt zunächst der örtliche Grundversorger die Stromversorgung. Eine rückwirkende Anmeldung Ihres gewünschten Stromlieferanten zum Einzugstermin ist gesetzlich nicht mehr möglich.

Beim Auszug:
Wird der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, bleiben Sie bis zur ordnungsgemäßen Abmeldung Vertragspartner der bisherigen Verbrauchsstelle. Der dort anfallende Stromverbrauch kann Ihnen weiterhin in Rechnung gestellt werden – auch wenn Sie bereits ausgezogen sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG


 

Wichtige Neuigkeiten für Ihre Umzugsmeldung!

Seit dem 06. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb 24 Stunden ermöglicht- vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.

Das gilt bei Umzügen:

- Keine rückwirkende An- und Abmeldung mehr ab dem 06. Juni 2025

- Umzüge müssen immer vor Umzug gemeldet werden (spätestens 14 Tage vorher)

- Auch beim Auszug rechtzeitig den Strom abmelden, um unnötige Kosten zu vermeiden (Sie bleiben solange unser Vertragspartner, bis der Auszug gemeldet wurde)

Weitere Informationen finden Sie hier!